Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Suhre Drums Manufactory
Inhaber: Jan-Niklas Suhre
Adresse: Kreienbrink 7, 49186 Bad Iburg

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge, die zwischen Jan-Niklas Suhre (Suhre Drums Manufactory) und seinen Kunden über die Webseite (www.sdm-germany.de) abgeschlossen werden, insbesondere beim Bau, der Reparatur sowie beim An- und Verkauf von Schlagzeugen.

2. Leistungen

Suhre Drums Manufactory baut, repariert und verkauft Schlagzeuge. Die genauen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Kostenvoranschlag.

3. Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Zusätzliche Arbeiten, die notwendig werden, um die vereinbarte Leistung zu erbringen, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

4. Zahlung

Die Bezahlung erfolgt in bar, per Überweisung oder über PayPal. Die Zahlung ist bei Fertigstellung der Arbeiten bzw. bei Lieferung der Waren fällig.

5. Gewährleistung

Suhre Drums Manufactory haftet für Mängel an den durchgeführten Arbeiten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Mängel sind innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Abnahme schriftlich zu melden.

6. Haftung

Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit keine Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen.

7. Kundenpflichten

Eine spezielle Kundenpflicht entfällt in diesem Zusammenhang, da keine besonderen Mitwirkungspflichten vorgesehen sind. Der Kunde verpflichtet sich jedoch, das Instrument oder die Waren in einem geeigneten Zustand zu übergeben und alle erforderlichen Informationen vollständig bereitzustellen.

8. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die auf der Webseite einsehbar ist.

9. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Suhre Drums Manufactory Schlagzeugunterricht
Inhaber: Jan-Niklas Suhre
Adresse: Kreienbrink 7, 49186 Bad Iburg

Falls im Unterrichtsvertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende
allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen
Beziehungen zwischen Jan-Niklas Suhre, Kreienbrink 7, 49186 Bad Iburg, nachfolgend Musiklehrer genannt, und der/dem Teilnehmer/in bzw. ihrer/ihrem/seiner/seinem gesetzlichen Vertreter/in, nachfolgend Schüler genannt. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Unterrichtsvertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.

2. Unterrichtsregelungen

Eine Unterrichtseinheit beträgt 30 Minuten. Der Unterricht wird regelmäßig wöchentlich zum fest
vereinbarten Termin in den Räumen des Musiklehrers erteilt. Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie –
z.B. Corona) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von der Musiklehrer und Schüler (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist der Musiklehrer berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte der Schüler nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der Höheren Gewalt bzw. der behördlichen oder gesetzlichen Anordnung bzw. Regelung. Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus.)

3. Unterrichtsort

Ort des Unterrichts sind die Räume des Musiklehrers, Jan-Niklas Suhre, Heidhörstenweg 28, 49163 Bohmte oder Jan-Niklas Suhre, Kreienbrink 7, 49186 Bad Iburg oder in Räumlichkeiten, die von dem Musiklehrer bestimmt werden.

4. Unterrichtsausfall/ Krankheit

Terminabsprachen sind grundsätzlich mit dem Musiklehrer persönlich zu regeln. Eine Absage der
Unterrichtseinheit durch den Schüler soll 24 Stunden vor dem Termin bei dem Musiklehrer erfolgen. Durch die Schuld des Schülers versäumte Stunden werden nicht nachgegeben oder erstattet. Der Schüler verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn er so krank ist, dass für dem Musiklehrer eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht.

5. Honoraranhebung

Eine Erhöhung des Unterrichtshonorars durch den Musiklehrer ist zulässig; doch hat sie nach billigem Ermessen zu erfolgen und muss mindestens 6 Wochen vorher schriftlich angekündigt werden.

6. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug kann ein Verzugszins von fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Bundesbank verlangt werden.

7. Kündigung

Die Kündigung ist mit einer Frist von 4 Wochen zulässig. Zu ihrer Wirksamkeit ist die Schriftform erforderlich. Während der Probezeit von 4 Wochen, ist eine Kündigung mit Wochenfrist möglich. Bei Anhebung des Unterrichtshonorars ist eine außerordentliche Kündigung zum Termin der Honoraranhebung möglich.

8. Unterrichtsbeiträge

Die Beiträge sind pro Unterrichtseinheit in Bar und vor Ort zu zahlen. Die Guthabenkarte kann in Bar, per PayPal oder per Überweisung vor Unterrichtsbeginn bezahlt werden.

9. Guthabenkarte

Die Guthabenkarte muss zur ersten Unterrichtseinheit mitgebracht werden und dem Musiklehrer
ausgehändigt werden. Guthabenkarten sind 6 Monate gültig. Eine Barauszahlung der Guthabenkarte ist ausgeschlossen. Die Guthabenkarte wird mit 4 Unterrichtseinheiten zu je 30 Minuten verkauft. Nach jeder Unterrichtseinheit wird die Guthabenkarte von dem Musiklehrer mittels Stempel entsprechend entwertet.

10. Lehrmittel

Die für den Unterricht erforderlichen Lehrmittel (Instrumente, Notenmaterial etc.) sind vom Schüler zu beschaffen.

11. Organisatorische Neuregelungen

Der Musiklehrer behält sich Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation, wie z.B. die
Zusammenlegung oder Auflösung von Kursen, Terminänderungen, Einsatz eines anderen Musiklehrers sowie Honoraranpassung bei Veränderung der Gruppenteilnehmerzahl jederzeit vor.

12. Öffentlichkeitsarbeit

Der Schüler erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des Unterrichts erstelltes Ton-, Video- und Bildmaterial für interne Zwecke sowie für Öffentlichkeitsarbeit des Musiklehrers verwendet werden darf. Dieses Einverständnis kann jederzeit auch teilweise widerrufen werden und gilt ansonsten zeitlich unbeschränkt.

13. Versicherungsschutz

Während der Teilnahme des Schülers am Unterricht, sowie bei Proben und Aufführungen innerhalb der Räumlichkeiten der Musiklehrers besteht für den Schüler keinerlei Versicherungsschutz. Es gelten in jedem Falle die Haus- und Brandschutzverordnungen des jeweiligen Unterrichtsortes.